Welche freien Tage stehen mir zu?
Pfarrer*innen mit gemeindlichem Auftrag arbeiten in einer 7-Tage-Woche, in der sie die Arbeitszeit selbstverantwortlich einteilen. In Absprache mit ihrer Dienstgruppe oder den Kolleg*innen im Kooperationsraum legen sie bei einem 100 % Deputat einen freien Tag in der Woche fest. Die freien Tage bei einem Teildienst werden je nach Deputatshöhe festgelegt.
Der „predigtfreie Sonntag“ steht Pfarrer*innen acht Mal im Jahr zu und umfasst das Wochenende von Samstag bis Sonntag. Pfarrer*innen im Probedienst haben 11 freie Wochenenden. Diese Wochenenden können mit dem freien Tag einer Woche kombiniert werden.
Gesetzliche Feiertage, die keine evangelischen Feiertage sind, werden nicht als Urlaubstage angerechnet.
Die Erreichbarkeit von Pfarrer*innen an freien Tagen und Wochenenden wird über die Kooperationsregion sichergestellt und mit den Pfarrkolleg*innen wechselseitig abgestimmt. Wer frei hat, hat vollumfänglich frei und ist nicht verpflichtet, regelmäßig den AB abzuhören oder das Handy zu checken. Ein*e Pfarrkolleg*in vertritt am Telefon.
Die Wochenarbeitszeit wird in der Regel auf sechs Wochentage verteilt. Der Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche beträgt 36 Arbeitstage.
Für regelmäßigen wöchentlichen (fortlaufenden) Sonntagsdienst erhalten Diakon*innen einen dienstfreien ganzen Werktag während der Woche (z.B. am Montag oder Samstag). Information für den
Dienstplan: Der Sonntagsdienst wird im Dienstplan aufgeführt. Die verbleibende Wochenarbeitszeit wird auf die übrigen Werktage aufgeteilt.
Arbeitsbefreiung aus besonderem Grund:
- bei Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort > 1 Arbeitstag
- bei Niederkunft der Ehefrau oder eingetragenen Lebenspartnerin > 1 Arbeitstag
- bei schwerer Erkrankung:
- eines Angehörigen im Haushalt > 1 Arbeitstag jährlich
- eines Kindes unter 12 Jahren, für das kein Krankengeldanspruch besteht > bis zu 4 Arbeitstage jährlich
- zusammen jedoch max. 5 Arbeitstage jährlich bei Erkrankungen
Die Freistellungen werden nur gewährt, wenn die Ereignisse auf Arbeitstage fallen, d.h. es sind keine zusätzlichen Urlaubstage!